Position des Schwimmverbandes NRW
Position des Schwimmverbandes NRW
Liebe Trainerinnen, liebe Trainer,
aufgrund der aktuellen Entscheidungen bei den gestrigen Bund-Länder-Beratungen müssen wir euch leider mitteilen, dass eine Durchführung des Landesvielseitigkeitstests (LVT) in diesem Jahr nicht mehr möglich ist.
Die Teilnehmer*innen der bisherigen Maßnahmen erhalten eine individuelle Auswertung.
Wir bedanken uns für das tolle Engagement und die Unterstützung der Landesstützpunkte bei der Organisation des LVT.
Wichtiger Hinweis:
Eine Berufung in den Landeskader 2020/2021 kann ohne Teilnahme am LVT 2020 erfolgen.
Viele Grüße – bleibt gesund!
Dirk Lennhoff Jürgen Verhölsdonk
Fachwart Schwimmen Landestrainer Schwimmen
Information des SV NRW
Die heutigen Bund-Länder-Beratungen haben auch unmittelbare Auswirkungen auf den Sport. Als eine der Maßnahmen, mit denen die aktuelle Infektionsdynamik unterbrochen werden soll, werden „Institutionen und Einrichtungen die der Freizeitgestaltung“ zuzuordnen sind bis zum 30.11.2020 geschlossen. Dazu zählen der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimm- und Spaßbäder. Somit ist der Vereinssport erneut einzustellen.
Der Schwimmverband NRW wird seine Schwimmsportschule in Übach-Palenberg ebenfalls schließen. Alle dort in den nächsten Wochen geplanten Maßnahmen werden ausgesetzt und zum nächstmöglichen Termin nachgeholt.
Der Forderung von Bund und Land folgend, werden die Mitarbeiter wo möglich in Heimarbeit geschickt. Die Geschäftsstelle des SV NRW ist bis zum 30.11. für den Kundenverkehr geschlossen. Dier Mitarbeiter sind aber per Mail und telefonisch erreichbar.
Genauere Informationen werden wir in Kürze über unsere Homepage und unsere Auftritte in den sozialen Medien veröffentlichen.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Frank Rabe
Generalsekretär Schwimmverband NRW
- U.M. 28.10.2020-
132. Deutsche Meisterschaften im Schwimmen vom 29.10. bis 01.11.2020 in Berlin,
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften – geplant vom 14. bis 19.12.2020 in Dortmund
Deutscher Mannschaftswettbewerb Schwimmen (§ 103 WB FT SW) 2021
Mit der aktuellen CoronaSchVO hat der SV NRW auch seinen Leitfaden überarbeitet.
Die ab dem 14.10.20 geltende CoronaSchVO beinhaltet keine grundlegenden Änderungen in Bezug auf
den Schwimmsport. Aufgehoben wurde die Gruppenbeschränkung auf 30 Personen für den nichtkontaktfreien Sport, was jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen hat.
Neu geregelt wurden Zuschauerzahlen und regionale Anpassungen bei Überschreitungen der Inzidenzwerte von 35 bzw. 50.
Ergänzt wurde der Leitfaden um einige kurze Anmerkungen zum Datenschutz bei der
Kontaktdatenerhebung. Hier gab es wohl in einigen Vereinen Irritationen.
- Frank Rabe SV NRW -