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SchwimmAKtiv - ein Qualitätssiegel für den breit aufgestellten Schwimmverein

Liebe Freunde*innen des Schwimmsports,

nach zwei Jahren, in denen wir mit zahlreichen Einschränkungen in allen Bereichen des Lebens konfrontiert wurden, wollen wir heute einfach mal Danke sagen.

Wenn auch die aktuellen Umstände alles andere als normal sind, so ist zumindest in Bezug auf die Coronapandemie wieder so etwas wie ein normales Vereinsleben absehbar. Dies bedeutet nicht, dass die Schwimmvereine erst jetzt wieder aktiv werden. Ihr alle habt in den vergangenen zwei Jahren durch Euren ehrenamtlichen Einsatz, Euer persönliches Engagement und Eure Ausdauer dazu beigetragen, dass der Schwimmsport weiter möglich war und trotz der nach wie vor dramatischen Entwicklung im Kinder- und Jugendbereich viele Nichtschwimmer zu Schwimmern wurden.

Wir sehen auch, dass viele Vereine den Mitgliederschwund des ersten Coronajahrs aufholen konnten und in Summe wieder mehr Menschen den Weg in die Vereine finden als im Jahr zuvor.  Dies alles zeigt, die Schwimmvereine und der Schwimmsport leben.

Um Euch bei Eurer Arbeit zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit anderen Landesschwimmverbänden ein Qualitätssiegel auf den Weg gebracht, welches breit aufgestellte Schwimmvereine auszeichnet.

In unseren unterschiedlichen Sportarten werden bereits die schnellsten und besten Schwimmer*innen, die talentiertesten Spieler*innen, die besten Springer*innen oder Talentstützpunkte als solche ausgezeichnet. Jetzt ist es an der Zeit, auch die bedeutende und meist ganz nebenbei stattfindende Grundlagenarbeit und die Vereinsaktivitäten in all ihren Facetten zu fördern. Wir möchten dabei das Augenmerk auf ein nachhaltiges, generationenübergreifendes und vielfältiges Angebot richten.

Schwimmvereine, die sich diesen Bereichen verpflichtet fühlen, können künftig mit dem Qualitätsprädikat „SchwimmAktiv“ ausgezeichnet werden. Mit dieser Auszeichnung wollen wir die zahlreichen, neben dem Wettkampf- und Leistungssport bestehenden Angebote unserer Mitgliedsvereine hervorheben, damit der Neustart in ein aktives Vereinsleben besser gelingt.

Jeder neu zertifizierte Verein erhält

  • Ein exklusives Schild mit der Bestätigung SchwimmAktiv ausgezeichneter Verein zu sein.
  • Eine Urkunde mit dem Zertifizierungszeitraum.
  • 5 SchwimmAktiv Übungsleiter T-Shirts (gegen Aufpreis personalisiert).
  • Einen Bildungsgutschein über 150,00 €.
  • Einen Einkaufsgutschein im Shop unseres Partners Fashy/Aquafeel (je nach Zertifizierung 100 €/150 €/200 €)
  • Einen Preisnachlass von 50% auf den UVP im Online-Shop unseres Partners Fashy/Aquafeel

Wie das genau funktioniert und welche Angebote wie bewertet werden, findet sich unter www.schwimmaktiv.de . Die Möglichkeit einen Antrag zu stellen ist ab sofort freigeschaltet.

Wer zunächst noch weitergehende Informationen haben möchten, kann sich zu einer Informationsveranstaltung am 26.04.2022 um 18.00 Uhr (per Zoom) unter https://veranstaltungen.schwimmverband.nrw/ Veranstaltungsnummer 2022-OA-50 anmelden

 

Wir hoffen, dass diese Initiative Eure Arbeit ein wenig unterstützt.

 

Bleibt zuversichtlich und bis demnächst am Beckenrand

 

Claudia Heckmann                          Elke Struwe

Präsidentin                                        Vizepräsidentin Bildung

 

Karl-Heinz Dinter                             Frank Rabe

Vizepräsident Finanzen                Generalsekretär

 

Bleiben Sie zuversichtlich!

Frank Rabe

 

-SV NRW-

BZM Münster

Liebe Schwimmsportfreunde,

 

Das Meldeergebnis ist online! pdf

Wir freuen uns sehr, dieses Jahr auch unsere Bezirksmeisterschaft Langbahn wieder wie gewohnt
anbieten zu können!
Es gibt aktuell keine zusätzlichen Auflagen der Stadt Münster bezüglich Einlasskontrolle, Maskenpflicht
etc., so dass kein Hygienekonzept veröffentlicht wird.
Wir bitten dennoch darum, dass alle Teilnehmer und Besucher auf die allgemeinen Verhaltensregeln
zum Infektionsschutz achten, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
Betreuer und Zuschauer sind, genauso wie gemeldete Sportler, auch ohne vorherige Anmeldung,
unbegrenzt zugelassen.
Ein Aushang des Protokolls findet nicht statt. Das Protokoll kann online unter www.sgsmuenster.net
eingesehen werden.

 

 

Anpassung der CoronaSchVO (SV NRW)

Liebe Sportfreunde*innen,

kaum sind die Auffrischungsimpfungen als Testersatz aufgenommen, gibt es über eine Anpassung der CoronaSchVO am Wochenende schon erste Änderungen, die leider wieder zu mehr Kontrollaufwand und ggfs. Einschränkungen für nur einfach Geimpfte führen.

Mit der Neufassung des § 2 Abs. 9 verfügt über eine Auffrischungsimpfung im Sinne der CoronaSchVO NRW eine Person, die insgesamt drei Impfungen erhalten hat. Dies gilt explizit auch für den ein Mal verabreichten Impfstoff von Johnson&Johnson, so dass hier eine zweite Boosterimpfung nötig ist, um ein ggfs. vorliegendes Testerfordernis wie im Sport und beim Schwimmbadbesuch zu ersetzen.

Konkretisiert wurde die Ausnahme von der Testpflicht des Weiteren für folgende Personengruppen

  1. geimpfte genesene Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
  2. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
  3. Zweimalig geimpfte Personen, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Diese Regelungen verursachen einiges an Mehraufwand bei der Zugangskontrolle, sind jedoch zunächst so am Wochenende in Kraft getreten. Sobald sich Änderungen oder weitere Konkretisierungen ergeben, werden wir wie gewohnt informieren.

Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelungen findet sich in anhängender Tabelle.

Bleibt zuversichtlich!

Frank Rabe

Generalsekretär

Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)

-19.01.2021 U.M.-